WMS
WMS des Kantons Schaffhausen
infoMapAccessService
WMS
Kanton Schaffhausen
Geodienste
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Kanton Schaffhausen Amt für Geoinformation
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wms
WMS des Kantons Schaffhausen
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WMS
Kanton Schaffhausen
Geodienste
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sh.administrative_einteilungen.betreibungskreise
Administrative Einteilung Regionalstellen des Betreibungskreises
Administrative Einteilungen der Regionallstellen des Betreibungskreises im Kanton Schaffhausen.
betreibungskreis
administrative einteilungen
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8.880107
47.548872
47.809907
Staatskanzlei
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sh.administrative_einteilungen.eichkreise
Administrative Einteilung Eichkreis
Administrative Einteilung des Eichkreises im Kanton Schaffhausen.
eichkreis
administrative einteilung
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8.880107
47.548872
47.809907
Volkswirtschaftsdepartement
text/plain
sh.administrative_einteilungen.fischereireviere
Administrative Einteilung Fischereireviere
Administrative Einteilungen der Fischereireviere im Kanton Schaffhausen.
fischereireviere
administrative einteilungen
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Jagd und Fischerei
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sh.administrative_einteilungen.forstkreise
Administrative Einteilung Forstkreise
Administrative Einteilungen der Forstkreise im Kanton Schaffhausen.
forstkreise
administrative einteilungen
CRS:84
EPSG:21781
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8.403174
8.878476
47.549565
47.809898
Kantonsforstamt
text/plain
sh.administrative_einteilungen.forstreviere
Administrative Einteilung Forstreviere
Administrative Einteilungen der Forstreviere im Kanton Schaffhausen.
forstreviere
administrative einteilungen
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8.403174
8.878476
47.549565
47.809898
Kantonsforstamt
text/plain
sh.administrative_einteilungen.friedensrichterkreise
Administrative Einteilung Friedensrichterkreis
Administrative Einteilung des Friedensrichterkreises im Kanton Schaffhausen.
friedensrichterkreis
administrative einteilung
CRS:84
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8.880107
47.548872
47.809907
Staatskanzlei
text/plain
sh.administrative_einteilungen.jagdreviere
Administrative Einteilung Jagdreviere
Jagdreviere Adminstrative Einteilung
administrative einteilungen
jagd
jagdrevier
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8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Jagd und Fischerei
text/plain
sh.administrative_einteilungen.kirchgemeinden_christkath
Administrative Einteilung Kirchgemeinden christkath.
Administrative Einteilungen anerkannter Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit im Kanton Schaffhausen.
kirchgemeinden
administrative einteilungen
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8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Staatskanzlei
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sh.administrative_einteilungen.kirchgemeinden_ref
Administrative Einteilung Kirchgemeinden ref.
Administrative Einteilungen anerkannter Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit im Kanton Schaffhausen.
kirchgemeinden
administrative einteilungen
CRS:84
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8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Staatskanzlei
text/plain
sh.administrative_einteilungen.kirchgemeinden_roem_kath
Administrative Einteilung Kirchgemeinden röm-kath.
Administrative Einteilungen anerkannter Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit im Kanton Schaffhausen.
kirchgemeinden
administrative einteilungen
CRS:84
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8.880107
47.548872
47.809907
Staatskanzlei
text/plain
sh.administrative_einteilungen.konkurskreise
Administrative Einteilung Regionalstellen des Konkurskreises
Administrative Einteilungen der Regionalstellen des Konkurskreises im Kanton Schaffhausen.
konkurskreis
administrative einteilungen
CRS:84
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8.880107
47.548872
47.809907
Staatskanzlei
text/plain
sh.administrative_einteilungen.medizinalbezirke
Administrative Einteilung Medizinalbezirke
Administrative Einteilungen der Medizinalbezirke im Kanton Schaffhausen.
medizinalbezirke
administrative einteilungen
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Gesundheitsamt
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sh.administrative_einteilungen.militaerkreise
Administrative Einteilung Militärkreis
Administrative Einteilung des Militärkreises im Kanton Schaffhausen.
militärkreis
administrative einteilung
CRS:84
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Amt für Bevölkerungsschutz und Armee
text/plain
sh.administrative_einteilungen.pilzschutzgebiete
Administrative Einteilung Pilzschutzgebiete
Perimeter der Pilzschutzgebiete im Kanton Schaffhausen mit Beschränkungen gestützt auf § 21 der Naturschutzverordnung.
pilzschutzgebiete
administrative einteilungen
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47.606726
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.administrative_einteilungen.schiesskreise
Administrative Einteilung Schiesskreis
Administrative Einteilung des Schiesskreises im Kanton Schaffhausen.
schiesskreis
administrative einteilung
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8.880107
47.548872
47.809907
Amt für Bevölkerungsschutz und Armee
text/plain
sh.administrative_einteilungen.schulkreise_orientierungsschulen
Administrative Einteilung Schulkreise für Orientierungsschulen
Administrative Einteilungen der Schulkreise für Orientierungsschule im Kanton Schaffhausen.
schulkreise
orientierungsschule
administrative einteilungen
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8.880107
47.548872
47.809907
Erziehungsdepartement
text/plain
sh.administrative_einteilungen.schulkreise_sonderklassen
Administrative Einteilung Schulkreise für Sonderklassen
Administrative Einteilungen der Schulkreise für Sonderklassen im Kanton Schaffhausen.
schulkreise
sonderklassen
administrative einteilungen
CRS:84
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8.403569
8.880107
47.634124
47.809907
Erziehungsdepartement
text/plain
sh.administrative_einteilungen.stuetzpunktfeuerwehrkreise
Administrative Einteilung Stützpunktfeuerwehrkreise
Administrative Einteilungen der Stützpunktfeuerwehrkreise im Kanton Schaffhausen.
stützpunktfeuerwehrkreise
administrative einteilungen
CRS:84
EPSG:21781
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8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Kantonale Feuerpolizei
text/plain
sh.administrative_einteilungen.versorgungsregionen_betreuung
Administrative Einteilung Versorgungsregionen (Altersbetreuung/Pflege)
Administrative Einteilungen der Versorgungsregionen (Altersbetreuung/Pflege) im Kanton Schaffhausen.
versorgungsregionen
altersbetreuung
pflege
administrative einteilungen
CRS:84
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8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Departement des Innern
text/plain
sh.administrative_einteilungen.wahlkreise_kantonal
Administrative Einteilung Wahlkreise kantonal
Administrative Einteilung der kantonalen Wahlkreise im Kanton Schaffhausen.
kantonale wahlkreise
administrative einteilungen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Staatskanzlei
text/plain
sh.administrative_einteilungen.wahlkreise_kommunal
Administrative Einteilung Wahlkreise kommunal
Administrative Einteilungen der kommunalen Wahlkreise im Kanton Schaffhausen.
kommunale wahlkreise
administrative einteilungen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Staatskanzlei
text/plain
sh.administrative_einteilungen.zivilstandskreise
Administrative Einteilung Zivilstandskreis
Administrative Einteilung des Zivilstandskreises im Kanton Schaffhausen.
zivilstandskreis
administrative einteilung
CRS:84
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EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Staatskanzlei
text/plain
sh.amtliche_vermessung.gebaeudealter
Gebäudealter
Gebäudebestand im Kanton Schaffhausen nach Gebäudealter.
alter
jahr
haus
CRS:84
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EPSG:4326
EPSG:2056
8.403306
8.879676
47.552877
47.804369
Amt für Geoinformation
text/plain
sh.amtliche_vermessung.gemeindegrenzen.historisch
Administrative Einteilung Historische Gemeindegrenzen
Ehemals selbständige politische Gemeinden im Kanton Schaffhausen mit Stand 2000, die sich seitdem an andere Gemeinde angeschlossen haben und in diesem Datensatz als Ortsteile abgebildet sind.
Fusion: 2004 (Barzheim), 2005 (Osterfingen), 2009 (Altdorf, Bibern, Hemmental, Hofen, Opfertshofen), 2013 (Guntmadingen)
historische gemeindegrenzen
ortsteile
administrative einteilungen
gemeindefusion
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Amt für Geoinformation
text/plain
sh.archaeologie.fundstellen.flaeche
Archäologische Fundstellen (Fläche)
Gebiete mit vermuteten oder nachgewiesenen archäologischen Fundstellen (Punkt- und Flächengeometrien). Es wird unterschieden zwischen archäologischen Schutzzonen, welche in der Zonenplanung verankert sind und archäologischen Fundstellen gemäss Inventar der Kantonsarchäologie. Innerhalb der archäologischen Schutzzonen gelten Vorschriften für Baumassnahmen gemäss den kommunalen Bauordnungen.
archäologie
fundstellen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.405094
8.8789
47.549908
47.803568
Kantonsarchäologie
text/plain
sh.archaeologie.fundstellen.punkt
Archäologische Fundstellen (Punkt)
Gebiete mit vermuteten oder nachgewiesenen archäologischen Fundstellen (Punkt- und Flächengeometrien). Es wird unterschieden zwischen archäologischen Schutzzonen, welche in der Zonenplanung verankert sind und archäologischen Fundstellen gemäss Inventar der Kantonsarchäologie. Innerhalb der archäologischen Schutzzonen gelten Vorschriften für Baumassnahmen gemäss den kommunalen Bauordnungen.
archäologie
fundstellen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.425879
8.879326
47.555639
47.796809
Kantonsarchäologie
text/plain
sh.bauland
Bauland
Die Baulanddatenbank des Kantons Schaffhausen zeigt eine Übersicht der Baulandparzellen im Kanton Schaffhausen.
Die Baulanddatenbank unterstützt Kaufinteressenten, aber auch verkaufswillige Eigentümer; ist Arbeitsinstrument für Gemeinden, fürs Wohnortmarketing, Architekten, Planer etc. Die Inhalte der Baulanddatenbank basieren auf Auswertungen des Grundbuchamtes und des Amtes für Geoinformation des Kantons Schaffhausen sowie auf Angaben der Gemeinden. Die Aufbereitung der Informationen erfolgt durch die Wirtschaftsförderung des Kantons Schaffhausen.
bauland
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.423693
8.87764
47.567533
47.795027
Wirtschaftsförderung Kanton Schaffhausen
text/plain
sh.bauland.bauzone
Nutzungsplanung Bauzone
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
baugebiet
bauzone
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.423181
8.879739
47.565894
47.796248
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.bevoelkerungsschutz.notfalltreffpunkte
Bevölkerungsschutz Notfalltreffpunkte
Die Notfalltreffpunkte für die Bevölkerungen im Ereignisfall
Bevölkerungsschutz
Notfalltreffpunkte
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.427492
8.866575
47.568321
47.794501
Notfalltreffpunkte
sh.energie.energiekennwerte.gemeinde.heizsysteme
Energie Anteil erneuerbare Heizsysteme pro Gemeinde
Darstellung der Hauptheizsysteme von Gebäuden pro Gemeinde
energie
erneuerbar
heizsysteme
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Energiefachstele
text/plain
sh.energie.energiekennwerte.gemeinde.photovoltaikanlagen
Energie Solarstromproduktion pro Gemeinde
Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen pro Gemeinde in GWh.
energie
solarproduktion
photovoltaikanlagen
strom
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Energiefachstelle
text/plain
sh.energie.energiekennwerte.gemeinde.photovoltaikanlagen_pro_einwohner
Energie Solarstromproduktion pro Gemeinde und Einwohner
Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen pro Gemeinde und pro Einwohner in kWh.
energie
solarproduktion
photovoltaikanlagen
einwohner
strom
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Energiefachstelle
text/plain
sh.energie.erdsonden.eignung
Energie Eignungskarte Erdwärmesonden
Die Eignungskarte zeigt auf, welche geothermischen Nutzungen des Untergrundes mit der entsprechenden Bewilligung möglich sind. Die Karte gibt sowohl über die Zulässigkeit von Erdsonden, -körben und -registern, als auch von Grundwasserwärmenutzungen Auskunft.
geothermie
erdwärme
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.401997
8.880109
47.549553
47.809907
Energiefachstelle Schaffhausen
text/plain
sh.energie.erdsonden.grundwasserwaermenutzung
Energie Grundwasserwärmenutzung
Das Thema "Grundwasserwärmenutzung" zeigt den ungefähren Standort der bewilligten Grundwasserentnahmen zu Wärmezwecken an. Das Zusatzattribut "Anzahl Liter/Minute" gibt die konzessionierte Wassermenge an, die maximal gefördert werden darf. Die Datenpunkte werden laufend aktualisiert.
energie
grundwasser
wärmenutzung
erdsonde
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.457291
8.875979
47.656421
47.750015
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.energie.erdsonden.waermenutzungen_erdwaermesonden
Energie Erdwärmesonden
Das Thema "Erdwärmesonden" zeigt den ungefähren Standort der bewilligten Erdwärmesonden an. Das Zusatzattribut "Länge" gibt die Tiefe der Erdwärmesonde in Meter an. Die Datenpunkte werden laufend aktualisiert.
energie
erdwärme
sonde
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.424385
8.876772
47.555445
47.794625
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.entsorgung.abwasser.ara.abwasserreingungsanlage
Abwasserreinigungsanlagen (ARA) Kanton Schaffhausen
Das im Kanton Schaffhausen anfallende Abwasser wird in zwei kommunalen und fünf Verbandskläranlagen gereinigt. Die ARA sind auf eine Ausbaugrösse zwischen 350 und 145’000 Einwohnergleichwerte dimensioniert. Das Abwasser von zwei Schaffhauser Gemeinden und vier Ortsteilen wird in deutschen ARA gereinigt. Umgekehrt beträgt der Abwasseranteil aus Deutschland in der grössten Schaffhauser ARA 90%. Schaffhauser ARA reinigen zudem das Abwasser einer weiteren deutschen Gemeinde, drei Gemeinden aus dem Kanton Zürich und vier Gemeinden aus dem Kanton Thurgau. Täglich fallen im Kanton Schaffhausen ca. 100'000 m3 Abwasser an, die gesammelt, transportiert und gereinigt werden müssen. Alle ARA entfernen die organischen Schmutzstoffe, die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor. In den kommenden Jahren werden zwei Schaffhauser ARA mit einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination der Mikroverunreinigungen erweitert. 40 bis 50 private Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser von abgelegenen Bauten.
ara
abwasserreinigungsanlage
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.452713
8.848899
47.573993
47.789877
Interkantonales Labor (IKL)
text/plain
sh.entsorgung.abwasser.ara.einleitstelle
Einleitstellen (ARA) Kanton Schaffhausen
Das im Kanton Schaffhausen anfallende Abwasser wird in zwei kommunalen und fünf Verbandskläranlagen gereinigt. Die ARA sind auf eine Ausbaugrösse zwischen 350 und 145’000 Einwohnergleichwerte dimensioniert. Das Abwasser von zwei Schaffhauser Gemeinden und vier Ortsteilen wird in deutschen ARA gereinigt. Umgekehrt beträgt der Abwasseranteil aus Deutschland in der grössten Schaffhauser ARA 90%. Schaffhauser ARA reinigen zudem das Abwasser einer weiteren deutschen Gemeinde, drei Gemeinden aus dem Kanton Zürich und vier Gemeinden aus dem Kanton Thurgau. Täglich fallen im Kanton Schaffhausen ca. 100'000 m3 Abwasser an, die gesammelt, transportiert und gereinigt werden müssen. Alle ARA entfernen die organischen Schmutzstoffe, die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor. In den kommenden Jahren werden zwei Schaffhauser ARA mit einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination der Mikroverunreinigungen erweitert. 40 bis 50 private Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser von abgelegenen Bauten.
ara
abwasser
einleitstelle
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.452427
8.848883
47.572941
47.789286
Interkantonales Labor (IKL)
text/plain
sh.entsorgung.abwasser.ara.einzugsgebiet
Einzugsgebiet (ARA) Kanton Schaffhausen
Das im Kanton Schaffhausen anfallende Abwasser wird in zwei kommunalen und fünf Verbandskläranlagen gereinigt. Die ARA sind auf eine Ausbaugrösse zwischen 350 und 145’000 Einwohnergleichwerte dimensioniert. Das Abwasser von zwei Schaffhauser Gemeinden und vier Ortsteilen wird in deutschen ARA gereinigt. Umgekehrt beträgt der Abwasseranteil aus Deutschland in der grössten Schaffhauser ARA 90%. Schaffhauser ARA reinigen zudem das Abwasser einer weiteren deutschen Gemeinde, drei Gemeinden aus dem Kanton Zürich und vier Gemeinden aus dem Kanton Thurgau. Täglich fallen im Kanton Schaffhausen ca. 100'000 m3 Abwasser an, die gesammelt, transportiert und gereinigt werden müssen. Alle ARA entfernen die organischen Schmutzstoffe, die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor. In den kommenden Jahren werden zwei Schaffhauser ARA mit einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination der Mikroverunreinigungen erweitert. 40 bis 50 private Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser von abgelegenen Bauten.
ara
abwasser
einzugsgebiet
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402021
8.960734
47.547896
47.931797
Interkantonales Labor (IKL)
text/plain
sh.entsorgung.materialentnahmestelle
Materialentnahmestellen
Materialentnahmestellen (Rohstoffabbau) und Verfüllungen im Kanton Schaffhausen.
materialentnahmestellen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.453157
8.720482
47.584581
47.789442
Interkantonales Labor (IKL)
text/plain
sh.forst.wald
Forst Wald
Hinweis auf Waldareal basierend auf der amtlichen Vermessung. Die Waldgrenzen werden im Rahmen von Projekten vom Kantonsforstamt überprüft und vom Amt für Geoinformation nachgeführt, sind jedoch in der Regel nicht rechtsverbindlich.
wald
areal
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403174
8.878476
47.549565
47.809898
Kantonsforstamt
text/plain
sh.forst.waldfunktionsplan.drittrangfunktion
Forst Waldfunktionsplan Drittrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktion
drittrang
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.451862
8.875289
47.549604
47.809479
Kantonsforstamt
text/plain
sh.forst.waldfunktionsplan.vorrangfunktion
Forst Waldfunktionsplan Vorrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktion
vorrang
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.451009
8.878549
47.549564
47.809487
Kantonsforstamt
text/plain
sh.forst.waldfunktionsplan.zweitrangfunktion
Forst Waldfunktionsplan Zweitrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktion
zweitrang
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.451722
8.878436
47.549564
47.805315
Kantonsforstamt
text/plain
sh.forst.waldfunktionsplanung.vorrangfunktion
Forst Waldfunktionsplanung Vorrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktionsplanung
vorrang
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.405294
8.460789
47.670437
47.723525
Kantonsforstamt
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sh.forst.waldfunktionsplanung.zweitrangfunktion
Forst Waldfunktionsplanung Zweitrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktionsplanung
zweitrang
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.405294
8.460789
47.670437
47.723525
Kantonsforstamt
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sh.forst.waldstandortkarte
Forst Waldstandortkarte
Standortskundliche Kartierung:
Abhängig von Klima und Bodeneigenschaften wachsen im Wald charakteristische Pflanzenarten, die in ihrer spezifischen Zusammensetzung Pflanzen- bzw. Waldgesellschaften bilden. Sie entspricht der Baumarten-Mischung, welche sich längerfristig ohne menschlichen Einfluss einstellt. Daraus lässt sich ableiten, welche Baumarten an welchen Standorten besonders wuchsstark und vital sind.
waldstandort
bodeneigenschaft
pflanzen
wald
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403174
8.878476
47.549565
47.809898
Kantonsforstamt
text/plain
sh.gefahrenhinweiskarte.intensitaet.wasser.100
Gefahrenhinweiskarte Intensität Wasser (HQ100)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden. Gefahrenhinweiskarten sind weniger aussagekräftig wie Gefahrenkarten und bilden die Hochwassergefährdung ausserhalb der Siedlungsgebiete ab. Die Gefahrenhinweiskarten wurden 2022 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet und auf die Gefahrenkarten abgestimmt. Nebst den üblichen Hinweisflächen für ein Extremhochwasser (EHQ) wurde zusätzlich eine Intensitätskarte für die Jährlichkeit HQ100 erstellt. Die «Gefahrenhinweiskarte HQ100» unterscheidet die drei Intensitätsstufen schwach, mittel und stark, so dass damit grobe Angaben zur Wassertiefe bzw. Fliessgeschwindigkeit gemacht werden können. Die «Gefahrenhinweiskarte EHQ» macht keine Aussage zur Intensität, sondern unterscheidet lediglich zwischen «betroffen» und «nicht betroffen». Auch die Gefahrenhinweiskarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt und bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.
naturgefahren
gefahrenhinweiskarte
hochwasser
intensität
hq100
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403477
8.876754
47.640909
47.801229
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenhinweiskarte.intensitaet.wasser.extremereignis_ehq
Gefahrenhinweiskarte Intensität Wasser Extremereignis EHQ
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden. Gefahrenhinweiskarten sind weniger aussagekräftig wie Gefahrenkarten und bilden die Hochwassergefährdung ausserhalb der Siedlungsgebiete ab. Die Gefahrenhinweiskarten wurden 2022 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet und auf die Gefahrenkarten abgestimmt. Nebst den üblichen Hinweisflächen für ein Extremhochwasser (EHQ) wurde zusätzlich eine Intensitätskarte für die Jährlichkeit HQ100 erstellt. Die «Gefahrenhinweiskarte HQ100» unterscheidet die drei Intensitätsstufen schwach, mittel und stark, so dass damit grobe Angaben zur Wassertiefe bzw. Fliessgeschwindigkeit gemacht werden können. Die «Gefahrenhinweiskarte EHQ» macht keine Aussage zur Intensität, sondern unterscheidet lediglich zwischen «betroffen» und «nicht betroffen». Auch die Gefahrenhinweiskarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt und bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.
naturgefahren
gefahrenhinweiskarte
hochwasser
intensität
extremereignis
ehq
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403038
8.87677
47.640904
47.801438
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.gefahrenkarte.rutsch
Gefahrenkarte Rutsch
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
rutsch
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.418106
8.871801
47.567944
47.796569
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.gefahrenkarte.sturz
Gefahrenkarte Sturz
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahrenkarte
gefahr
sturz
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.462707
8.86825
47.642362
47.795037
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.gefahrenkarte.synthese
Gefahrenkarte Synthese
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
synthese
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402473
8.879209
47.567854
47.800251
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.gefahrenkarte.umhuellende
Gefahrenkarte Umhüllende
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
gefahrenkarte
umhüllende
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402473
8.879209
47.567854
47.800251
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.gefahrenkarte.wasser
Gefahrenkarte Wasser
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402539
8.879209
47.571482
47.800251
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.rutsch.100
Gefahrenkarte Intensität Rutsch 100-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
rutsch
100-jährlich
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.518894
8.844902
47.56827
47.79567
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.rutsch.30
Gefahrenkarte Intensität Rutsch 30-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
rutsch
30-jährlich
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.518894
8.843131
47.568282
47.765456
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.rutsch.300
Gefahrenkarte Intensität Rutsch 300-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von de.n Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet
naturgefahren
gefahr
intensität
rutsch
300-jährlich
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.518894
8.844902
47.56827
47.79567
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.rutsch.extremereignis
Gefahrenkarte Intensität Rutsch Extremereignis
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
rutsch
extremereignis
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.418106
8.871801
47.567944
47.796569
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.rutsch.permanent
Gefahrenkarte Intensität Rutsch permanent
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
rutsch
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.418119
8.871708
47.568648
47.793138
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.sturz.100
Gefahrenkarte Intensität Sturz 100-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
sturz
100-jährlich
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.463176
8.860903
47.666722
47.795037
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.sturz.30
Gefahrenkarte Intensität Sturz 30-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
sturz
30-jährlich
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.463176
8.860903
47.666722
47.795037
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.sturz.300
Gefahrenkarte Intensität Sturz 300-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
sturz
300-jährlich
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.462707
8.86825
47.642362
47.795037
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.sturz.extremereignis
Gefahrenkarte Intensität Sturz Extremereignis
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
sturz
extremereignis
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.462707
8.86825
47.642362
47.795037
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.wasser.100
Gefahrenkarte Intensität Wasser (HQ100)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
intensität
hq100
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402544
8.879174
47.571784
47.798977
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.wasser.30
Gefahrenkarte Intensität Wasser( HQ30)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
intensität
hq30
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402544
8.879078
47.571784
47.795454
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.wasser.300
Gefahrenkarte Intensität Wasser (HQ300)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
intensität
hq300
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402544
8.879174
47.571784
47.798977
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.intensitaet.wasser.extremereignis_ehq
Gefahrenkarte Intensität Wasser Extremereignis EHQ
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
intensität
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402539
8.879209
47.571482
47.800251
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.perimeter.erhebungsgebiet
Gefahrenkarte Perimeter Erhebungsgebiet
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
erhebungsgebiet
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402021
8.880106
47.548872
47.809906
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.perimeter.modellierung
Gefahrenkarte Perimeter Modellierung
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
perimeter
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.445392
8.874568
47.658167
47.776351
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.schutzdefizit.rutschgefahren
Gefahrenkarte Schutzdefizit Rutschgefahren
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
schutz
defizit
rutsch
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.422315
8.868766
47.568941
47.792979
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gefahrenkarte.schutzdefizit.sonderrisiken
Gefahrenkarte Schutzdefizit Sonderrisiken
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
schutz
risiken
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.405783
8.871526
47.573733
47.79473
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.schutzdefizit.sturzgefahren
Gefahrenkarte Schutzdefizit Sturzgefahren
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
schutz
sturz
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.466504
8.729778
47.690451
47.794457
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.schutzdefizit.wassergefahren
Gefahrenkarte Schutzdefizit Wassergefahren
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
schutzdefizit
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
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8.868036
47.573376
47.795329
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.schutzmassnahmen.mobile
Gefahrenkarte mobile Schutzmassnahmen
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
schutzmassnahmen
mobile
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.495618
8.859207
47.659159
47.700934
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gefahrenkarte.schutzwald
Gefahrenkarte Schutzwald
Ein Schutzwald gemäss Bundeskriterien ist ein Wald, der ein vom Bund anerkanntes Schadenpotenzial gegen eine bestehende Naturgefahr schützen oder die damit verbundenen Risiken reduzieren kann.
Bei der Abgrenzung des Schutzwaldes werden das Schadenpotenzial (lnfrastrukturanlagen und Gebäude) und die bestehende Naturgefahr (Lawinen, Sturz, Hangmuren und Rutschungen) berücksichtigt.
Die Karte «Schutzwald vor Naturgefahren» umfasst 704 Hektaren Wald. Das entspricht 5.6 % der Waldfläche des Kantons Schaffhausen.
Die Ausscheidung von Schutzwäldern vor Naturgefahren ist behördenverbindlich. Sie findet Eingang im kantonalen Richtplan und in den Waldfunktionsplänen der Gemeinden.
naturgefahren
gefahr
schutzwald
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403174
8.873404
47.549624
47.799612
Kantonsforstamt
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sh.gefahrenkarte.wasser.fliessgeschwindigkeit.100
Gefahrenkarte Wasser Fliessgeschwindigkeit (HQ100)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
fliessgeschwindigkeit
hq100
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402544
8.879174
47.571784
47.798977
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.wasser.fliessgeschwindigkeit.30
Gefahrenkarte Wasser Fliessgeschwindigkeit (HQ30)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
fliessgeschwindigkeit
hq30
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402544
8.879078
47.571784
47.795454
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gefahrenkarte.wasser.fliessgeschwindigkeit.300
Gefahrenkarte Wasser Fliessgeschwindigkeit (HQ300)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
fliessgeschwindigkeit
hq300
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402544
8.879174
47.571784
47.798977
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gefahrenkarte.wasser.fliessgeschwindigkeit.extremereignis_eh
Gefahrenkarte Wasser Fliessgeschwindigkeit Extremereignis EHQ
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
fliessgeschwindigkeit
extremereignis
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402539
8.879209
47.571482
47.800251
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.wasser.fliesstiefe.100
Gefahrenkarte Wasser Fliesstiefe (HQ100)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
fliesstiefe
hq100
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402544
8.879174
47.571784
47.798977
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.wasser.fliesstiefe.30
Gefahrenkarte Wasser Fliesstiefe (HQ30)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
fliesstiefe
hq30
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402544
8.879078
47.571784
47.795454
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.wasser.fliesstiefe.300
Gefahrenkarte Wasser Fliesstiefe (HQ300)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
fliesstiefe
hq300
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402544
8.879174
47.571784
47.798977
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.wasser.fliesstiefe.extremereignis_ehq
Gefahrenkarte Wasser Fliesstiefe Extremereignis EHQ
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
wasser
übersarung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402539
8.879209
47.571482
47.800251
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gefahrenkarte.wasser_und_gep.intensitaet.100
Gefahrenkarte Intensität Fulach plus GEP (HQ100)
Die Intensitätskarte Fulach plus GEP ist eine auf der Gefahrenkarte basierenden Hinweisfläche ohne Rechtsgültigkeit. Die Überflutungsflächen und Gewässeraustrittsstellen zeigen die Auswirkungen eines gleichzeitigen 100-jährlichen Hochwasserereignisses der Fulach bzw. Niederschlagereignisses über der Stadt Schaffhausen auf das Güterbahnhofgelände auf. Bei der Ausweisung dieser "Hinweisflächen" wurden - im Gegensatz zur Gefahrenkarte - zusätzlich der Einfluss der versiegelten städtischen Oberflächen sowie der Generelle Entwässerungsplan (GEP) berücksichtig. Die Intensitätskarte unterscheidet 3 Klassen: Schwache, mittlere und starke Intensität. Die Intensitätskarte Fulach plus GEP hat lediglich hinweisenden Charakter, rechtgültig ist nach wie vor die Gefahrenkarte.
gefahrenkarte
wasser
gep
intensität
hq100
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.633459
8.656352
47.694241
47.715353
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.geologie.baugrundklassenkarte.baugrundklasse
Geologie Baugrundklassenkarte Baugrundklasse
Die Karte der Baugrundklassen wurde 2017 auf Basis der Norm SIA 261, Ausgabe 2014, erstellt und anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Bei der vorliegenden Karte handelt es sich um eine Hinweiskarte, das heisst, sie hat keine rechtliche Verbindlichkeit und ist daher von rein informativem Charakter.
Die Karte der seismischen Baugrundklassen gibt einen groben Überblick, welche Gebiete im Falle eines Erdbebens einen eher günstigen bzw. eher ungünstigen Untergrund aufweisen und ob daher detailliertere Untersuchungen im Falle eines Bauvorhabens notwendig sind. Die Ausscheidung der Baugrundklassen stellt eine Vereinfachung der Untergrundverhältnisse dar und ist aufgrund des Bearbeitungsmassstabes von 1:25'000 nicht parzellenscharf.
Die Karte der Baugrundklassen dient Planern (Geologen, Ingenieuren, Architekten) zur generellen qualitativen Bewertung von Standorteffekten bei Erdbeben und somit als Grundlage für die erdbebengerechte Bemessung von Tragwerken. Die Angaben der Karte sind jeweils standortspezifisch zu überprüfen. Falls lokale geotechnische Untersuchungen Abweichungen von der Baugrundklassenkarte ergeben, sollen die lokalen Befunde für die Dimensionierung der Tragwerke verwendet werden.
geologie
baugrund
klasse
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402006
8.880106
47.548872
47.809906
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.geologie.baugrundklassenkarte.rutschgebiete
Geologie Baugrundklassenkarte Rutschgebiete
Die Karte der Baugrundklassen wurde 2017 auf Basis der Norm SIA 261, Ausgabe 2014, erstellt und anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Bei der vorliegenden Karte handelt es sich um eine Hinweiskarte, das heisst, sie hat keine rechtliche Verbindlichkeit und ist daher von rein informativem Charakter.
Die Karte der seismischen Baugrundklassen gibt einen groben Überblick, welche Gebiete im Falle eines Erdbebens einen eher günstigen bzw. eher ungünstigen Untergrund aufweisen und ob daher detailliertere Untersuchungen im Falle eines Bauvorhabens notwendig sind. Die Ausscheidung der Baugrundklassen stellt eine Vereinfachung der Untergrundverhältnisse dar und ist aufgrund des Bearbeitungsmassstabes von 1:25'000 nicht parzellenscharf.
Die Karte der Baugrundklassen dient Planern (Geologen, Ingenieuren, Architekten) zur generellen qualitativen Bewertung von Standorteffekten bei Erdbeben und somit als Grundlage für die erdbebengerechte Bemessung von Tragwerken. Die Angaben der Karte sind jeweils standortspezifisch zu überprüfen. Falls lokale geotechnische Untersuchungen Abweichungen von der Baugrundklassenkarte ergeben, sollen die lokalen Befunde für die Dimensionierung der Tragwerke verwendet werden.
geologie
baugrund
rutschgebiete
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.41165
8.879136
47.549559
47.797139
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.geologie.baugrundklassenkarte.tiefe_schmale_taeler
Geologie Baugrundklassenkarte tiefe schmale Täler
Die Karte der Baugrundklassen wurde 2017 auf Basis der Norm SIA 261, Ausgabe 2014, erstellt und anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Bei der vorliegenden Karte handelt es sich um eine Hinweiskarte, das heisst, sie hat keine rechtliche Verbindlichkeit und ist daher von rein informativem Charakter.
Die Karte der seismischen Baugrundklassen gibt einen groben Überblick, welche Gebiete im Falle eines Erdbebens einen eher günstigen bzw. eher ungünstigen Untergrund aufweisen und ob daher detailliertere Untersuchungen im Falle eines Bauvorhabens notwendig sind. Die Ausscheidung der Baugrundklassen stellt eine Vereinfachung der Untergrundverhältnisse dar und ist aufgrund des Bearbeitungsmassstabes von 1:25'000 nicht parzellenscharf.
Die Karte der Baugrundklassen dient Planern (Geologen, Ingenieuren, Architekten) zur generellen qualitativen Bewertung von Standorteffekten bei Erdbeben und somit als Grundlage für die erdbebengerechte Bemessung von Tragwerken. Die Angaben der Karte sind jeweils standortspezifisch zu überprüfen. Falls lokale geotechnische Untersuchungen Abweichungen von der Baugrundklassenkarte ergeben, sollen die lokalen Befunde für die Dimensionierung der Tragwerke verwendet werden.
geologie
baugrund
täler
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.599477
8.808666
47.67695
47.729512
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.geologie.felsisohypsen
Geologie Felsisohypsen
Die Felsisohypsen wurden 2017 im Rahmen der Baugrundklassenkartenerstellung ermittelt und basieren auf einem Höhenmodell der Nagra. Sie wurden anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet.
Die Felsisohypsen sind Höhenlinien und geben die Höhenlage der Felsoberfläche in m über Meer an. Der Abstand zwischen den Isohypsen (Äquidistanz) beträgt 10 m. Die Karte wurde aufgrund von Bohrdaten modelliert, die Genauigkeit kann daher - abhängig von der Güte und Dichte der Bohrdaten - stark variieren. Die Daten verbinden die Punkte gleicher Höhe und werden als Linien dargestellt.
Die Felsisohypsen sind einerseits eine wichtige Grundlage zur Erstellung der seismischen Baugrundklassenkarte, um die Mächtigkeit der Lockergesteine (Flurabstand) bestimmen zu können, andererseits dienen sie bei Bohr- oder Bauprojekten der Einschätzung des Untergrunds.
geologie
fels
isohypsen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402309
8.879793
47.54903
47.809176
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.geologie.felsueberdeckungskarte
Geologie Felsüberdeckungskarte
Die Felsüberdeckungskarte wurde 2017 im Rahmen der Baugrundklassenkartenerstellung erstellt und basiert auf den Felsisohypsen und dem Geländeoberflächenmodell. Sie wurde anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet.
Die Felsüberdeckungskarte gibt den Abstand zwischen Fels- und Erdoberfläche an und damit die Mächtigkeit der sog. Lockergesteine, die sich über dem Felsuntergrund befinden. Die Mächtigkeit wird als Flächen (Polygone) dargestellt und in 5 Klassen unterteilt: bis 1 m, >1-5 m, >5-20 m, >20-50 m und >50 m.
Die Felsüberdeckungskarte ist einerseits eine wichtige Grundlage zur Erstellung der seismischen Baugrundklassenkarte, andererseits dient sie bei Bohr- oder Bauprojekten der Einschätzung des Untergrunds.
geologie
fels
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.396634
8.886864
47.544247
47.814439
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.geologie.karstgebiete
Karstgebiete
Im Kanton Schaffhausen wurden die oberflächennahen Kalkgesteinsformationen des Oberjuras (Malm) als "Karstgebiete" ausgeschieden, da diese oftmals verkarstet sind. Unter Karst versteht man kalkige Gesteinsschichten, die aufgrund von Verwitterung und tektonischen Prozessen Spalten, Höhlen und Klüfte aufweisen, die dadurch Grundwasser führen können.
karstgebiete
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.337536
9.15109
47.559626
48.228141
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gewaesser.gewaessernetz
Gewässernetz
Das Gewässernetz des Kantons Schaffhausen wird fortlaufend in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation aktualisiert.
Das Gewässernetz beinhaltet die Fliessgewässer 1., 2. und 3. Klasse, deren Namen und Nummer. Bei der Darstellung wird zwischen offen sowie eingedolt fliessenden Abschnitten unterschieden. Die Daten bilden die Gewässerachsen ab und werden als Linien dargestellt.
Das Gewässernetz bildet die Grundlage für verschiedene weitere planerische Festlegungen wie zum Beispiel Naturgefahrenflächen oder Gewässerräume.
gewässer
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.223372
9.109092
47.545851
47.86578
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.gewaesser.gewaesserraum
Gewässerraum
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den sogenannten Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang der Gewässer, in dem neue Bauten und Anlagen im Grundsatz unzulässig sind und die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt ist. Die Schaffhauser Gemeinden müssen den Gewässerraum bis zum 31. Dezember 2018 festlegen, und zwar in Abhängigkeit von der Gewässerbreite (Art. 41a GSchV).
Dort wo der Gewässerraum noch nicht ausgeschieden worden ist, gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung, wonach ein beidseitiger Uferstreifen von definierter Breite von Bauten und Anlagen freizuhalten ist. Die Bewilligungsbehörden dürfen gemäss Art. 41c GSchV innerhalb dieses Übergangs-Gewässerraums standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen bewilligen. Dieser Übergangs-Gewässerraum ist bei sämtlichen Planungen und Bauvorhaben zu berücksichtigen resp. einzuhalten.
gewässerraum
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.879245
47.54888
47.801256
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gewaesser.gewaesserraum_nach_uebergangsbestimmung
Gewässerraum nach Übergangsbestimmung
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den sogenannten Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang der Gewässer, in dem neue Bauten und Anlagen im Grundsatz unzulässig sind und die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt ist. Die Schaffhauser Gemeinden müssen den Gewässerraum bis zum 31. Dezember 2018 festlegen, und zwar in Abhängigkeit von der Gewässerbreite (Art. 41a GSchV).
Dort wo der Gewässerraum noch nicht ausgeschieden worden ist, gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung, wonach ein beidseitiger Uferstreifen von definierter Breite von Bauten und Anlagen freizuhalten ist. Die Bewilligungsbehörden dürfen gemäss Art. 41c GSchV innerhalb dieses Übergangs-Gewässerraums standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen bewilligen. Dieser Übergangs-Gewässerraum ist bei sämtlichen Planungen und Bauvorhaben zu berücksichtigen resp. einzuhalten.
Der Gewässerraum nach Übergangsbestimmungen wurde letztmals im Februar 2019 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
gewässeraum
übergangsbestimmung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.507122
8.83837
47.673533
47.801888
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gewaesser.oekomorphologie
Gewässer Ökomorphologie
Die Ökomorphologie stellt die aktuelle Naturnähe der Fliessgewässer im Kanton Schaffhausen dar. Die einzelnen Gewässerabschnitte wurden anhand der strukturellen Merkmalen Sohlenbreite, Wasserspiegelvariabilität, Verbauung der Sohle und des Böschungsfusses sowie der Breite des Uferbereichs beurteilt und klassiert. Die Ergebnisse werden als Linien dargestellt und unterscheiden fünf Klassen: natürlich/naturnah, wenig beeinträchtigt, stark beeinträchtigt, naturfremd/künstlich, eingedolt
ökomorphologie
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402076
8.879292
47.54888
47.802842
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gewaesser.revitalisierungsplanung
Revitalisierungsplanung Gewässer
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone zur Revitalisierung von Gewässern in schlechtem Zustand. Dazu müssen sie vorgängig eine strategische Revitalisierungsplanung ausarbeiten und den Nutzen einer Revitalisierung untersuchen. Im Rahmen der Planung von 2014 wurden alle Fliessgewässer gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Umwelt beurteilt und in die Kategorien "geringer, mittlerer oder grosser Nutzen" eingestuft. Gemäss aktueller Revitalisierungsplanung muss der Kanton Schaffhausen in den kommenden 80 Jahren Fliessgewässerabschnitte von rund 40 km bzw. 10 km in den nächsten 20 Jahren (2014 - 2034) revitalisieren. Priorisiert wurden dabei Gewässerabschnitte, deren Revitalisierung einen mittleren oder hohen Nutzen für die Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand aufweisen. In der ersten 20-Jahresplanung wurden zusammen mit den Gemeinden 45 Gewässerabschnitte mit 1. Prioriät und einer Gesamtlänge von rund 14 km festgelegt.
revitalisierungsplanung
gewässer
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402057
8.879251
47.54891
47.801204
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gewaesserschutzkarte.anreicherungsanlage
Gewässerschutzkarte Anreicherungsanlage
Anlage zur Anreicherung von Grundwasser, im Kanton Schaffhausen existiert lediglich eine. In diesem Fall keine Anlage im eigentlichen Sinne, sondern eine natürliche Wiese in Muldenlage, die der Versickerung von Wasser aus dem Wutachkanal dient, um die Grundwassermenge künstlich zu erhöhen und dadurch die lokale Trinkwasserversorgung sicher zu stellen.
gewässerschutzkarte
grundwasser
anreicherungsanlage
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.048492
9.192961
47.432755
47.983758
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gewaesserschutzkarte.fassungsbrunnen
Gewässerschutzkarte Fassungsbrunnen
Das Thema "Fassungsbrunnen" zeigt den ungefähren Standort der Förderanlage der bewilligten Grundwasserentnahmen an. Das Zusatzattribut "Zweck" unterscheidet Trinkwasser, Brauchwasser, thermische Nutzungen oder Notwasserversorgungen, das Attribut "Konzessionsmenge" gibt die maximale Förderrate an. Die Datenpunkte werden laufend aktualisiert.
gewässerschutzkarte
grundwasser
fassungsbrunnen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.4058
8.854265
47.576877
47.78828
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gewaesserschutzkarte.quellen
Gewässerschutzkarte Quellen
Der Quellenkataster wurde 2018 letztmals überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht. Quellen sind gefasste oder ungefasste Austrittstellen von Grundwasser an der Erdoberfläche. Das Zusatzattribute "Zweck gibt Auskunft über deren Nutzung (Bsp. Trinkwasser), das Attribut "Quelltyp" über die Art des Austritts (Bsp. Hangaustritt). Der Quellenkataster wird rund alle zehn Jahre überarbeitet.
gewässerschutzkarte
grundwasser
quellen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.404608
8.880738
47.554958
47.803739
Tiefbau Schaffhausen
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sh.gewaesserschutzkarte.rueckgabebrunnen
Gewässerschutzkarte, Rückgabebrunnen
Das Thema "Rückgabebrunnen" zeigt den ungefähren Standort der Rückgabeanlage der bewilligten Grundwasserwärmenutzungen an. Das Zusatzattribut "Typ" unterscheidet Versickerungsanlagen und Schluckbrunnen. Die Datenpunkte werden laufend aktualisiert.
gewässerschutzkarte
grundwasser
rückgabebrunnen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.491045
8.724943
47.684857
47.749647
Tiefbau Schaffhausen
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sh.hoehen.hoehenkurvenpos
Höhenkurvenkote
Die Höhenkurven sind über den ganzen Kanton Schaffhausen verfügbar. Verfügbare Äquidistanzen zwischen den Höhenkurven sind 1.0 m. Die Höhenkurven werden mit Liniengeometrie samt Höhenattribut geliefert.
Als Berechnungsgrundlage dient das swissSURFACE 3D der swisstopo basierend auf Laserscanning-Daten aus der Befliegung vom 2018.
höhenkurven
kote
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.401453
8.880318
47.549287
47.809424
Amt für Geoinformation
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sh.hoehen.hoehenkurven_1m
Höhenkurven 1 m
Die Höhenkurven sind über den ganzen Kanton Schaffhausen verfügbar. Verfügbare Äquidistanzen zwischen den Höhenkurven sind 1.0 m. Die Höhenkurven werden mit Liniengeometrie samt Höhenattribut geliefert.
Als Berechnungsgrundlage dient das swissSURFACE 3D der swisstopo basierend auf Laserscanning-Daten aus der Befliegung vom 2018.
höhenkurven
äquidistanz
1 m
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.400766
8.880348
47.547973
47.810514
0
2001
Amt für Geoinformation
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sh.hoehen.hoehenkurven_10m
Höhenkurven 10 m
Die Höhenkurven sind über den ganzen Kanton Schaffhausen verfügbar. Verfügbare Äquidistanzen zwischen den Höhenkurven sind 1.0 m. Die Höhenkurven werden mit Liniengeometrie samt Höhenattribut geliefert.
Als Berechnungsgrundlage dient das swissSURFACE 3D der swisstopo basierend auf Laserscanning-Daten aus der Befliegung vom 2018.
höhenkurven
äquidistanz
10 m
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.401209
8.880348
47.547973
47.81051
1
25001
Amt für Geoinformation
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sh.hoehen.hoehenkurven_50m
Höhenkurven 50 m
Die Höhenkurven sind über den ganzen Kanton Schaffhausen verfügbar. Verfügbare Äquidistanzen zwischen den Höhenkurven sind 1.0 m. Die Höhenkurven werden mit Liniengeometrie samt Höhenattribut geliefert.
Als Berechnungsgrundlage dient das swissSURFACE 3D der swisstopo basierend auf Laserscanning-Daten aus der Befliegung vom 2018.
höhenkurven
äquidistanz
50 m
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402343
8.880315
47.547973
47.809298
Amt für Geoinformation
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sh.klima.grundlagen.basisgeometrie_entwurf
Entwurf Basisgeometrie für die Planhinweiskarte
Entwurf der Basisgeometrie für die Planhinweiskarte, um die Beurteilung der Klasseneinteilung durch die Gemeinde zu ermöglichen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Interkantonales Labor
sh.landwirtschaft.ausschlussgebiete_speziallandwirtschaftszone
Ausschlussgebiete Speziallandwirtschaftszonen
"Speziallandwirtschaftszonen gemäss Raumplanungsgesetz ermöglichen landwirtschaftliche Nutzungen, die in der normalen Landwirtschaftszone nicht umsetzbar wären (Art. 16a Abs. 3). Damit sollen der Landwirtschaft grössere bodenunabhängige Produktionsanlagen für Pflanzen und Tiere ermöglicht werden. Dies sind rechtlich gesehen jene Fälle, wo Bauten und Anlagen und ihre geplante Nutzung über die sogenannte innere Aufstockung hinausgehen.
Speziallandwirtschaftszonen dürfen gemäss kantonalem Richtplan in folgenden sieben Ausschlussgebieten nicht ausgeschieden werden (Richtplan-Kap. 1-1-1/6):
- in national geschützten Landschaften ausserhalb der Bauzone (BLN-Gebiete)
- in schützenswerten Landschaften von kantonaler Bedeutung, ausgenommen in der Nähe eines bestehenden Betriebes
- in Zonen sowie bei Objekten von kantonaler und nationaler Bedeutung
- in Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW-Vorranggebiete)
- in Wasser- und Zugvogelreservaten
- in Grundwasserschutzzonen S1-S3 (planerischer Gewässerschutz in Kraft)
- in Materialabbaugebieten;
- in Freihaltegebieten (gemäss kommunaler Nutzungsplanung)
- in Bauentwicklungsgebieten und Reservezonen (gemäss kommunaler Nutzungsplanung)
Die Ausschlussgebiete stellen ein Orientierungsrahmen dar und sind nicht parzellenscharf abgebildet."
ausschlussgebiete
landwirtschaft
raumplanung
nutzungsungsplanung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402501
8.899387
47.548633
47.809902
Planungs- und Naturschutzamt
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sh.landwirtschaft.bienenstandorte
Bienenstandorte
Der Datensatz umfasst alle Bienenstände mit Imker im Kanton Schaffhausen sowie angrenzende vom Kanton Zürich und der deutschen Enklave Büsingen.
Zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten ist das Wissen über den genauen Standort der Bienenstände von zentraler Bedeutung.
bienen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.405918
8.878407
47.551768
47.803395
Landwirtschaftsamt
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sh.landwirtschaft.reben.rebbaukataster
Rebbaukataster
Der Rebbaukataster umfasst alle Grundstücke, die mit Reben bepflanzt sind oder auf denen Reben angepflanzt werden dürfen. Er unterscheidet nicht zwischen bestockten und unbestockten Flächen. Die Daten basieren auf dem minimalen Geodatenmodell (MGDM) des Bundes mit Erweiterungen des Kantons Schaffhausen. Die Erweiterung unterscheidet zusätzlich nach Zonentyp Eventualzone, Weinerzeugnisse und Tafeltrauben.
reben
rebbau
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.411932
8.877503
47.552874
47.789859
Landwirtschaftsamt
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sh.landwirtschaft.reben.weinbezeichnungen
Weinbezeichnungen
Im Weinbau wird mit dem Begriff Weinbezeichnung (auch Reblage genannt) ein geographisch abgegrenztes Gebiet (wie Gemeinde oder Ortsteil) bezeichnet. Die Weinbezeichnung kann auf der Weinetikette vermerkt werden.
weinbezeichnung
reben
rebbau
reblage
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.428266
8.873951
47.552699
47.789388
Landwirtschaftsamt
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sh.landwirtschaft.vernetzungsprojekte
Vernetzungsprojekte
Die Ziele der Vernetzungsprojekte sind die landschaftstypische Lebensraumvielfalt und die Vernetzung der verschiedenen Lebensräume auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Kanton Schaffhausen zu fördern.
vernetzung
ökologie
landwirtschaft
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Landwirtschaftsamt
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sh.leitungskataster.zustaendigkeiten
Leitungskataster Zuständigkeiten
Auflistung aller bekannten zuständigen Stellen für alle Medien des Leitungskatasters im Kanton Schaffhausen.
lk
leitungskataster
abwasser
wasser
strom
kommunikation
elektrizität
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402021
8.880106
47.548872
47.809906
sh.naturschutz.sensible_naturraeume.licht.massnahmen
Naturschutz natursensible Räume Licht Massnahmen
In natursensiblen Räumen betreffend Lichtemissionen sind verschiedene Massnahmen möglich, um die Auswirkung der Lichtemissionen auf Umwelt und Natur zu minimieren.
Licht
Natursensibel
Massnahmen
Naturschutz
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.401617
8.899795
47.54836
47.810181
Planungs- und Naturzschutzamt
sh.naturschutzinventar.gemeinde.flaeche
Naturschutzinventar Gemeinde Fläche
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402021
8.879485
47.548878
47.804791
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.naturschutzinventar.gemeinde.linie
Naturschutzinventar Gemeinde Linie
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.416209
8.811445
47.561465
47.801073
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.naturschutzinventar.gemeinde.punkt
Naturschutzinventar Gemeinde Punkt
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.411761
8.871091
47.562949
47.809828
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.naturschutzinventar.gemeinde.inarbeit
Naturschutzinventar Gemeinde Fläche in Arbeit
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.539969
8.706651
47.68485
47.753363
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.naturschutzinventar.kanton.flaeche
Naturschutzinventar Kanton Fläche
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.414062
8.899216
47.560521
47.803608
Planungs- und Naturschutzamt
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sh.naturschutzinventar.kanton.punkt
Naturschutzinventar Kanton Punkt
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.42069
8.802406
47.660578
47.789251
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.naturschutzinventar.kanton.wildtierkorridore
Wildtierkorridore von regionaler Bedeutung
Mobilität ist für Wildtiere lebenswichtig. Sie ermöglicht den genetischen Austausch zwischen den verschiedenen Populationen und die saisonalen Wanderungen einzelner Populationen in ihren Lebensraum oder zwischen disjunkten Teillebensräumen. Die Lebensräume für wild lebende Tiere werden enger und häufiger fragmentiert. Insbesondere stark befahrene Strassen, Bahntrassen und kanalisierte Fliessgewässer stellen für viele Wildtiere nahezu unüberwindbare Barrieren dar. Dadurch werden Lebensräume lokaler Populationen zerschnitten und traditionelle Fernwechsel unterbunden. Um überleben zu können, sind viele Tierarten auf eine Verbindung und einen Austausch mit anderen Populationen angewiesen.
Die im Richtplan ausgeschiedenen Wildtierkorridore von regionaler Bedeutung bezeichnen Korridore, bei welchen der Zustand verbessert und die Durchgängigkeit auf regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Der Kanton und die Gemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgabe die im Richtplan ausgewiesenen Wildtierkorridore. Für alle Gebiete mit Wildtierpassagen ist die Durchgängigkeit für die entsprechenden Tiergruppen sicherzustellen. Intakte Korridore sind zu erhalten.
Die im Kantonalen Richtplan 2015 ausgeschiedenen Wildtierkorridore von regionaler Bedeutung stehen als Planungsinstrument zur Verfügung.
wildtierkorridor
korridor
wild
wildtier
amphibien
reptilien
fledermäuse
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.419768
8.879546
47.575944
47.791927
Planungs-und Naturschutzamt
text/plain
sh.neophyten.neophyten
Neobiota Neophyten in Bekämpfung
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingeführt wurden und sich hier unkontrolliert verbreiten. Auch im Kanton Schaffhausen breitet sich eine Vielzahl von Neophyten aus, die z.T. erhebliche gesundheitliche, ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen.
Im Kanton Schaffhausen stehen momentan folgende Neophyten im Vordergrund:
Aufrechte Ambrosie, Drüsiges Springkraut, Einjähriges Berufskraut, Kanadische und Späte Goldrute, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Sommerflieder.
Dargestellt werden zudem die Standorte, an welchen bereits eine Art bekämpft wurde.
neobiota
neophyten
invasiv
pflanzen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.404719
8.879343
47.563121
47.799659
Interkantonales Labor Schaffhausen
text/plain
sh.neophyten.neophyten_bekaempft
Neobiota Neophyten bekämpft
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingeführt wurden und sich hier unkontrolliert verbreiten. Auch im Kanton Schaffhausen breitet sich eine Vielzahl von Neophyten aus, die z.T. erhebliche gesundheitliche, ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen.
Im Kanton Schaffhausen stehen momentan folgende Neophyten im Vordergrund:
Aufrechte Ambrosie, Drüsiges Springkraut, Einjähriges Berufskraut, Kanadische und Späte Goldrute, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Sommerflieder.
Dargestellt werden zudem die Standorte, an welchen bereits eine Art bekämpft wurde.
neobiota
neophyten
invasiv
pflanze
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.447653
8.863119
47.554357
47.778477
Interkantonales Labor Schaffhausen
text/plain
sh.nutzungsplanung.projektiert.objekt
Nutzungsplanung projektierte Objekte
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
projektiert
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.658632
8.663191
47.733427
47.743521
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.nutzungsplanung.projektiert.linie
Nutzungsplanung projektierte Linie
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
projektiert
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.557139
8.722075
47.685181
47.801341
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.nutzungsplanung.projektiert.flaeche
Nutzungsplanung projektierte Fläche
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
projektiert
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.462352
8.878541
47.650693
47.785442
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.baugebiet
Nutzungsplanung Baugebiet
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
baugebiet
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.erschliessungsstand
Nutzungsplanung Erschliessungsstand
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
erschliessungsstand
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.423122
8.879739
47.565894
47.796249
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.grundnutzung
Nutzungsplanung Grundnutzung
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
grundnutzung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.880107
47.548872
47.809907
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.linenbezogene_festlegung
Nutzungsplanung Linienbezogene Festlegung
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402174
8.879236
47.554182
47.801255
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.objektbezogene_festlegung
Nutzungsplanung Objektbezogene Festlegung
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.410391
8.876719
47.554277
47.809838
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.ueberlagernde_nutzung
Nutzungsplanung Überlagernde Nutzung
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
überlagernde
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402207
8.880107
47.548872
47.809906
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.planung.denkmalpflege.vkd
Verzeichnis schützenswerte Kulturdenkmäler und Baudenkmäler (VKD) der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen a. Rhf. (behördenverbindlich)
VKD steht für «Verzeichnis schützenswerter Kulturdenkmäler der Stadt Schaffhausen (Bauten und Gärten)» bzw. für «Verzeichnis schützenswerter Baudenkmäler (Kulturdenkmäler) der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall». Es ist das behördenverbindliche Verzeichnis der schützenswerten Bauten der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen a. Rhf. nach NHG Art. 6 Abs. 2. Es wird parallel zum Inventar der Denkmalschutzobjekte der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen a. Rhf. geführt (NHG Art. 6 Abs. 1). In der Stadt Schaffhausen umfasst das VKD neben den Bauten auch schützenswerte Gärten.
Der Perimeter der Altstadt ist noch in Arbeit.
denkmal
pflege
kulturdenkmal
schützenswert
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.546834
8.689422
47.676691
47.745236
Denkmalpflege Schaffhausen
text/plain
sh.planung.denkmalpflege.denkmalschutz
Denkmalschutzobjekte
Denkmalschutzobjekte sind wertvolle Baudenkmäler, die im Inventar der Schutzobjekte nach Art. NHG 6 Abs. 1 (Denkmalschutzinventar) geführt werden und eigentümerverbindlich geschützt sind.
Der Perimeter der Altstadt Schaffhausen ist noch in Arbeit.
denkmal
pflege
kulturdenkmal
schützenswert
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.453773
8.87637
47.554277
47.796624
Denkmalpflege Schaffhausen
text/plain
sh.planung.denkmalpflege.inarbeit
Flächendenkmal Altstadt Schaffhausen (in Bearbeitung)
Dieser Perimeter ist noch in Arbeit.
denkmal
pflege
kulturdenkmal
schützenswert
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.629613
8.646005
47.693396
47.699867
Denkmalpflege Schaffhausen
sh.proinfirmis.hindernisfreier_zugang.teilweise_barrierefrei
Pro Infirmis Hindernisfreier Zugang (teilweise barrierefrei)
Im Auftrag der Pro Infirmis werden die Daten 'hindernisfreier Zugang für Menschen mit Behinderung' im öffentlichen GIS des Kantons Schaffhausen publiziert.
hindernisfrei
barrierefrei
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.590529
8.876763
47.651105
47.725587
Pro Infirmis
text/plain
sh.proinfirmis.hindernisfreier_zugang.nicht_barrierefrei
Pro Infirmis Hindernisfreier Zugang (nicht barrierefrei)
Im Auftrag der Pro Infirmis werden die Daten 'hindernisfreier Zugang für Menschen mit Behinderung' im öffentlichen GIS des Kantons Schaffhausen publiziert.
hindernisfrei
barrierefrei
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.589919
8.871053
47.651159
47.728069
Pro Infirmis
text/plain
sh.proinfirmis.hindernisfreier_zugang.barrierefrei
Pro Infirmis Hindernisfreier Zugang (barrierefrei)
Im Auftrag der Pro Infirmis werden die Daten 'hindernisfreier Zugang für Menschen mit Behinderung' im öffentlichen GIS des Kantons Schaffhausen publiziert.
hindernisfrei
barrierefrei
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.601137
8.862361
47.653091
47.725545
Pro Infirmis
text/plain
sh.proinfirmis.strassensteigung
ProInfirmis Strassensteigungen
Im Auftrag der Pro Infirmis werden die Strassensteigungen berechnet und im öffentlichen GIS des Kantons Schaffhausen publiziert.
hindernisfrei
barrierefrei
steigung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403166
8.879758
47.549994
47.808934
Pro Infirmis
text/plain
sh.richtplan.landschaft
Richtplan Landschaft
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.899387
47.548633
47.809907
sh.richtplan.landschaft.ausgangslage
Richtplan Landschaft Ausgangslage
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
landschaft
ausgangslage
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403174
8.878047
47.54957
47.809898
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.landschaft.flaeche
Richtplan Landschaft Fläche
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
landschaft
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40202
8.899387
47.548633
47.809906
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.landschaft.punkt
Richtplan Landschaft Punkt
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
landschaft
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.418515
8.872459
47.555721
47.789691
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.oeffentliche_bauten_und_anlagen
Richtplan öffentliche Bauten und Anlagen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.613507
8.664222
47.678734
47.724672
sh.richtplan.oeffentliche_bauten_und_anlagen.punkt
Richtplan öffentliche Bauten und Anlagen
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
öffentliche
bauten
anlagen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.613507
8.664222
47.678734
47.724672
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.siedlung
Richtplan Siedlung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.404235
8.879739
47.565894
47.796408
sh.richtplan.siedlung.ausgangslage
Richtplan Siedlung Ausgangslage
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
siedlung
ausgangslage
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.423181
8.879739
47.565894
47.796248
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.siedlung.linie
Richtplan Siedlung Linie
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
siedlung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.454348
8.877243
47.655728
47.704577
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.siedlung.punkt
Richtplan Siedlung Punkt
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
siedlung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.404298
8.863012
47.569541
47.793715
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.strassenrichtplan.eigentum
Strassenrichtplan Eigentum
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
strassenrichtplan
strassen
eigentum
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40394
8.875699
47.549921
47.807145
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.richtplan.strassenrichtplan.bestehend.funktion
Strassenrichtplan Funktion bestehend
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
strassenrichtplan
strassen
funktion
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.40394
8.875699
47.549921
47.807145
Tiefbau Schafffhausen
text/plain
sh.richtplan.strassenrichtplan.projektiert.funktion
Strassenrichtplan Funktion projektiert
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
strassenrichtplan
strassen
funktion
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.424429
8.833017
47.573297
47.803186
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.richtplan.strassenrichtplan.baulich.unterhalt
Strassenrichtplan baulicher Unterhalt
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
strassenrichtplan
strassen
unterhalt
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.462459
8.875699
47.654654
47.806658
Tiefbau Schafffhausen
text/plain
sh.richtplan.strassenrichtplan.betrieblich.unterhalt
Strassenrichtplan betrieblicher Unterhalt
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
strassenrichtplan
strassen
unterhalt
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.462459
8.875699
47.654654
47.806658
Tiefbau Schafffhausen
text/plain
sh.richtplan.strassenrichtplan.ortstafeln
Strassenrichtplan Ortstafeln
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
strassenrichtplan
strassen
ortstafeln
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.431313
8.842092
47.571147
47.795487
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.richtplan.ver_und_entsorgung
Richtplan Ver- und Entsorgung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.452938
8.874746
47.573574
47.789985
sh.richtplan.ver_und_entsorgung.flaeche
Richtplan Ver- und Entsorgung Fläche
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
versorgung
entsorgung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.530765
8.874517
47.699521
47.780867
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.ver_und_entsorgung.linie
Richtplan Ver- und Entsorgung Linie
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
versorgung
entsorgung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.471526
8.496007
47.679921
47.73051
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.ver_und_entsorgung.punkt
Richtplan Ver- und Entsorgung Punkt
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
versorgung
entsorgung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.452938
8.861239
47.573739
47.789985
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.verkehr
Richtplan Verkehr
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.36862
8.823079
47.548882
47.758224
sh.richtplan.verkehr.linie
Richtplan Verkehr Linie
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
verkehr
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.36862
8.737319
47.549865
47.749007
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.richtplan.verkehr.punkt
Richtplan Verkehr Punkt
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
verkehr
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.521689
8.823079
47.677375
47.756915
Planungs- und Naturschutzamt
text/plain
sh.risikokataster.chemie.betrieb
Risikokataster Chemie Betrieb
Der Risikokataster gibt eine Übersicht über alle Anlagen im Kanton Schaffhausen, die der Störfallverordnung gemäss Art. 1 [SR 814.012, StFV] unterstehen. Die sogenannten Konsultationsbereiche um risikorelevante Anlagen dienen der Koordination der Raumplanung mit der Störfallvorsorge gemäss Art. 11a StFV.
störfallverordnung
betriebe
chemie
risiko
gefahr
StFV
konsultationsbereich
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.454119
8.848341
47.666299
47.748939
Interkantonales Labor
text/plain
sh.risikokataster.chemie.konsultationsbereich
Risikokataster Chemie Konsultationsbereich
Der Risikokataster gibt eine Übersicht über alle Anlagen im Kanton Schaffhausen, die der Störfallverordnung gemäss Art. 1 [SR 814.012, StFV] unterstehen. Die sogenannten Konsultationsbereiche um risikorelevante Anlagen dienen der Koordination der Raumplanung mit der Störfallvorsorge gemäss Art. 11a StFV.
störfallverordnung
chemie
risiko
gefahr
stfv
konsultationsbereich
betriebe
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.455251
8.825312
47.6742
47.749829
Interkantonales Labor
text/plain
sh.umwelt.grundwasser.deckschicht
Grundwasser Deckschicht
Die Deckschicht zeigt die ungefähre Ausdehnung von feinkörnigen, schlecht durchlässigen Schichten im Bereich der nutzbaren Grundwasservorkommen auf. Diese Schichten sind mehrere Meter mächtig und schützen das Grundwasser vor einsickernden Verunreinigungen. In diesen Gebieten gibt es Bohreinschränkungen, um die Deckschicht nicht zu verletzen.
umwelt
grundwasser
deckschicht
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.435346
8.851415
47.649667
47.771706
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.umwelt.grundwasser.flurabstand
Grundwasser Flurabstand
Die Flurabstandskarte basiert auf der Grundwasserkarte und wurde 2017 letztmals überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
Als Flurabstand wird der vertikale Abstand zwischen der Erdoberfläche und dem mittleren Grundwasserspiegel bezeichnet. Der Abstand wird als Flächen (Polygone) dargestellt und in 5 Klassen unterteilt: >0-2 m, >2-4 m, >4-10 m, >10-15 m und über 15 m Abstand. Die Flächen wurden nur in Gebieten mit nutzbaren Grundwasservorkommen ausgeschieden.
Kenntnisse über den Flurabstand sind beispielsweise bei der Planung von Bauprojekten wichtig, wenn es darum geht abzuschätzen, ob bei Untergeschossen mit Grundwasser zu rechnen ist oder nicht.
umwelt
grundwasser
flurabstand
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.402441
8.862774
47.572263
47.802574
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.umwelt.grundwasser.grundwasserleiter
Grundwasser Grundwasserleiter
Die Grundwasserkarte wurde 2023 überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die Mächtigkeiten beziehen sich auf den wassergesättigten Teil eines Grundwasserleiters und geben dessen ungefähren Höhenbereich ab Grundwasserstauer an: Die Mächtigkeiten werden als Flächen (Polygone) dargestellt und in 4 Klassen unterteilt: gering (0-2 m), mittel (2-10 m), gross (10-20 m) und sehr gross (über 20 m). Zudem beinhaltet der Datensatz Angaben zu den Druckverhältnissen sowie zu vorhandenen Grundwasser-Stockwerken und deren Lage.
umwelt
grundwasser
grundwasserleiter
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.394747
8.878979
47.550256
47.80308
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.umwelt.grundwasser.isohypsen
Grundwasser Isohypsen
Die Grundwasserkarte inklusive Isohypsen wurde 2016 letztmals überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die Grundwasserisohypsen sind Höhenlinien und geben die Höhenlage des mittleren Grundwasserspiegels in m über Meer an. Der Abstand zwischen den Isohypsen (Äquidistanz) beträgt je nach Grundwasserleiter 1, 5 oder 10 m. Die Karte wurde aufgrund von Messdaten modelliert, die Genauigkeit kann daher - abhängig von der Güte und Dichte der Messwerte - stark variieren. Die Daten verbinden die Punkte gleicher Höhe und werden als Linien dargestellt. Die Grundwasserisohypsen bzw. Messwerte sind einerseits eine wichtige Grundlage zur Erstellung Grundwasserkarte, andererseits können damit Grundwassermächtigkeit und Flurabstand bestimmt werden, wodurch die Grundwasserverhältnisse bei Bohr- oder Bauprojekten eingeschätzt werden können.
umwelt
grundwasser
isohypsen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.398395
8.838279
47.573243
47.783213
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.umwelt.grundwasser.quellhorizont
Grundwasser Quellhorizonte
Ein Quellhorizont ist eine an die Erdoberfläche reichende, wasserstauende Schicht, längs derer mehrere Quellen austreten. Der Verlauf beschreibt die Lage des Quellhorizontes als Linie.
umwelt
grundwasser
quellhorizonte
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.469166
8.873307
47.658341
47.752628
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.umwelt.grundwasser.wasserscheide
Grundwasser Wasserscheide
Die Grundwasserkarte wurde 2016 letztmals überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die zwei, im Kanton Schaffhausen belegten Wasserscheiden wurden letztmals 2015 bearbeitet. Wasserscheiden sind Schwellen (Linien) im Untergrund und bilden die natürliche Grenze zwischen zwei benachbarten Grundwasser-Einzugsgebieten. Der Schwerkraft folgend, fliesst das Grundwasser auf der einen Seite der Wasserscheidenlinie in eine Richtung und auf der anderen Seite in die entgegengesetzte Richtung. Die Grundwasserscheiden bzw. die Grundwasserfliessrichtungen sind einerseits eine wichtige Grundlage zur Ergänzung der Grundwasserkarte, andererseits sind sie wichtig fürs Verständnis bei komplexen Grundwassersystemen.
umwelt
grundwasser
wasserscheide
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.551816
8.809498
47.576085
47.734793
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.kantonsstrassen
Individualverkehr Kanton Schaffhausen
Aufteilung der Kantonsstrassenachsen nach Strassentyp.
Individualverkehr
strassen
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403517
8.879614
47.569278
47.803404
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.mountainbikerouten
Langsamverkehr Mountainbikerouten
Der Datensatz bildet das Netz der Mountainbikerouten ab.
individualverkehr
mountain
bike
route
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.42157
8.875232
47.649847
47.786708
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.netzbelastung
Individualverkehr Netzbelastung
Die «Netzbelastung» stellt das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV, alle Wochentage Montag-Sonntag) im motorisierten Individualverkehr (MIV) auf einem Streckenabschnitt dar. Die Netzbelastung ist abhängig vom Ausbaustandard (und damit der Streckenkapazität) sowie der Strassennutzung (und damit der Streckenauslastung). In der Netzbelastung spiegeln sich daher die Netzhierarchie von Nationalstrassen (Autobahnen), Kantonsstrassen und Gemeindestrassen sowie das Routenwahlverhalten der Verkehrsteilnehmer wieder.
Das Erhebungsjahr ist das Jahr, in dem der DTV zuletzt gemessen wurde. Der angegebenen und dargestellte DTV-Wert wurde für das gültige Jahr vom Erhebungsjahr aus hochgerechnet.
netzbelastung
verkehr
autos
verkehr
anzahl
durchfahrten
zählung
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403516
8.879614
47.569278
47.803404
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.skatingrouten
Langsamverkehr Skatingrouten
Informationen über das Skatingroutennetz im Kanton Schaffhausen.
langsamverkehr
skating
rollschuh
inline
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.431579
8.57606
47.66332
47.697095
Tiefbau schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.velowege
Langsamverkehr Velowege
Der Datensatz enthält Informationen über das Velowegnetz, die Beschaffenheid der Belagsoberfläche und Führungsart des Verkehrs.
langsamverkehr
velo
individual
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403188
8.879343
47.569299
47.804301
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.velowege.geplant
Langsamverkehr Velowege geplant
Der Datensatz enthält Informationen über das geplante Velowegnetz, die Beschaffenheid der Belagsoberfläche und Führungsart des Verkehrs.
langsamverkehr
velo
individual
geplant
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.048492
9.192961
47.432755
47.983758
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.versorgungsrouten.route
Individualverkehr Betriebliche kant. Versorgungsrouten
Die betriebliche kantonale Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte (ATR) dienen der Erschliessung von Kraft- und Unterwerken der Elektrizitätswirtschaft, die für die Landesversorgung von Bedeutung sind.
Versorgungsrouten
Kraftwerk
Unterwerk
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.418681
8.932227
47.548693
47.761396
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.versorgungsrouten.standorte
Individualverkehr Betriebliche kant. Versorgungsstandorte
Die betriebliche kantonale Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte (ATR) dienen der Erschliessung von Kraft- und Unterwerken der Elektrizitätswirtschaft, die für die Landesversorgung von Bedeutung sind.
Versorgungsrouten
Kraftwerk
Unterwerk
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.456345
8.84914
47.582384
47.761711
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.wanderwege
Langsamverkehr Wanderwege
Der Datensatz enthält Informationen über das Wanderwegnetz des Kantons Schaffhausen. Es beschreibt u.a. die Beschaffenheit der Belagsoberfläche.
wanderwege
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403656
8.879256
47.548148
47.801091
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.wanderwege.geplant
Langsamverkehr Wanderwege geplant
Der Datensatz enthält Informationen über das geplante Wanderwegnetz des Kantons Schaffhausen. Es beschreibt u.a. die Beschaffenheit der Belagsoberfläche.
wanderwege
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.813634
8.814769
47.688203
47.690696
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.zaehlstellen.motorfahrzeug
Individualverkehr Zählstellen Motorfahrzeug
Verkehrsmessungen (auch Verkehrszählungen) dienen der Ermittlung der Anzahl Fahrzeuge, die einen Strassenquerschnitt in einem bestimmten Zeitraum passieren. Verkehrsmessstellen können dauerhaft oder periodisch betrieben werden. Je nach Ausstattung bzw. Erfassungstechnologie (bspw. Radar, Detektionsschlaufen) können bis zu zehn verschiedene Fahrzeugklassen unterschieden werden. Die ermittelten Daten sind Grundlage für betriebliche und strategische Verkehrsplanungen.
individualverkehr
messstellen
verkehrszählung
motorfahrzeuge
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.455361
8.859889
47.656659
47.743639
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.individual.zaehlstellen.velo
Individualverkehr Zählstellen Velo
Verkehrsmessungen (auch Verkehrszählungen) dienen der Ermittlung der Anzahl Fahrzeuge, die einen Strassenquerschnitt in einem bestimmten Zeitraum passieren. Verkehrsmessstellen können dauerhaft oder periodisch betrieben werden. Je nach Ausstattung bzw. Erfassungstechnologie (bspw. Radar, Detektionsschlaufen) können bis zu zehn verschiedene Fahrzeugklassen unterschieden werden. Die ermittelten Daten sind Grundlage für betriebliche und strategische Verkehrsplanungen.
individualverkehr
messstellen
verkehrszählung
velo
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.60537
8.837354
47.673725
47.72376
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.rettungsachsen.achsen
Verkehr Rettungsachsen
Rettungsachsen sind definierte Routen auf dem kantonalen Strassennetz, die im Krisenfall (z.B. bei Erdbeben) mit höchster Priorität offen gehalten werden müssen.
Die Infrastruktur der Rettungsachsen sind baulich so zu gestalten (z.B. Erdbebensicherheit), dass Verkehrsunterbrüche möglichst gering gehalten werden.
verkehr
rettung
krise
individual
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.403516
8.879696
47.569277
47.806403
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.rettungsachsen.bruecken
Verkehr Rettungsachsen Brücken
Rettungsachsen sind definierte Routen auf dem kantonalen Strassennetz, die im Krisenfall (z.B. bei Erdbeben) mit höchster Priorität offen gehalten werden müssen.
Die Infrastruktur der Rettungsachsen sind baulich so zu gestalten (z.B. Erdbebensicherheit), dass Verkehrsunterbrüche möglichst gering gehalten werden.
verkehr
rettung
brücke
krise
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.405072
8.865804
47.573151
47.803188
Tiefbau Schaffhausen
text/plain
sh.verkehr.rettungsachsen.wichtige_punkte
Verkehr Rettungsachsen Wichtige Punkte
Rettungsachsen sind definierte Routen auf dem kantonalen Strassennetz, die im Krisenfall (z.B. bei Erdbeben) mit höchster Priorität offen gehalten werden müssen.
Die Infrastruktur der Rettungsachsen sind baulich so zu gestalten (z.B. Erdbebensicherheit), dass Verkehrsunterbrüche möglichst gering gehalten werden.
verkehr
rettung
wichtige punkte
krise
CRS:84
EPSG:21781
EPSG:4326
EPSG:2056
8.607962
8.860622
47.659121
47.700142
Tiefbau Schaffhausen
text/plain